Beeidigung und Ermächtigung, Mitgliedschaften

„Dolmetscher” und „Übersetzer” sind keine rechtlich geschützten Berufsbezeichnungen. Daher ist es für Sie als Kunden umso wichtiger, dass Sie sich zur Qualitätssicherung auf Dolmetscher mit einer soliden Ausbildung und rechtlicher Verbindlichkeit verlassen können.
Zur rechtlichen Absicherung und als Nachweis von Qualität, Verschwiegenheit, Integrität und Verlässlichkeit habe ich bei Gericht einen Eid abgelegt und werde in den entsprechenden Dolmetscher und Übersetzer-Verzeichnissen geführt.
Zusätzlich ist durch eine Mitgliedschaft in einschlägigen Berufsverbänden der Nachweis für einen hohen Berufsstandard und die Einhaltung der Berufs- und Ehrenordnung gewährleistet.
Beeidigung und Ermächtigung

OLG Schleswig-Holstein: Allgemein beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin und für die türkische und englische Sprache.
Gerichte Istanbul: Allgemein beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für die deutsche und englische Sprache
Türkisches Generalkonsulat Hamburg: Akkreditierte Dolmetscherin und Übersetzerin für die deutsche Sprache

Mitgliedschaften

Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ): Vollmitglied
Assoziierte Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland e.V. (ADÜ Nord): Vollmitglied
Türkischer Übersetzer- und Dolmetscherverein Çeviri Derneği: Gründungsmitglied